Ansichten
zu Politik und Recht

Eugen David

Ausbau des
Überwachungsstaats

Seit die SVP/FDP-Koalition die Regierungsmehrheit übernommen hat (2003), ist ein Ausbau des Polizei- und Überwachungsstaats im Gang.

Stets geht es um Kontrolle und Überwachung der Bevölkerung:

  • mit dem Ausbau der Straf- und Strafprozessgesetze,
  • mit dem Nachrichtendienstgesetz,
  • dem Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus,
  • dem Ausländergesetz,
  • dem Asylgesetz,
  • mit Kleider- und Turmbauverboten,
  • der Umgestaltung der Zollbehörden in eine Bundespolizei,
  • den Überwachungskameras im öffentlichen Raum,
  • dem polizeilichen Einsatz von Gesichtserkennungs-Software,
  • dem digitalen Zugriff auf private Daten etc.

Ins Bild passt, dass der Bund einen chinesischen Grosskonzern, der über eine ausgefeilte Überwachungstechnologie verfügt, für 110 Millionen CHF damit beauftragt, eine Public Cloud für die Bundesverwaltung zu führen.

Die Mitglieder des Bundesrates sind regelmässig in China und rollen in der Schweiz dem dortigen totalitären staatskapitalistischen Überwachungs-Regime den roten Teppich aus.

Der Bevölkerung wird versprochen, die erweiterten polizeilichen und strafrechtlichen Kompetenzen des Staates zum Eingriff in die Grundrechte gewährleisteten jedem die persönliche Sicherheit.

Die Eingriffe seien daher notwendig. Die Argumentation ist dieselbe wie in autoritären Staaten, beispielsweise Russland oder China.

Totale Sicherheit gibt es nicht. Die Versprechen sind falsch.

Wer absolute Sicherheit verlangt und verspricht, zerstört die Freiheit. Freiheit ist immer mit Risiken verbunden.

Der Rechtsstaat hat Mittel gegen ein Überborden des Polizei- und Überwachungsstaats: die Gewaltentrennung und unabhängig funktionierende Gerichte und Justizbehörden.

Seit die SVP/FDP-Koalition regiert, ist eine Politisierung der Gerichte im Gang. Die politische Mehrheit versucht unbotmässige Richter zu entfernen. Vor den Richterwahlen werden im Parlament Streichlisten herumgeboten.

In den Gerichten und Justizbehörden des Bundes hat die Politisierung sichtbare parteipolitische Querelen ausgelöst, unter Einflussnahme von Parlamentsmitgliedern.

Die Vorgänge am Bundessstrafgericht, am Bundesgericht und in der Bundesanwaltschaft sprechen Bände.

Ordentliche und ausserordentliche Bundesanwälte kommen und gehen, Verfahren werden verschleppt und verjähren. Das parlamentarische Wahlorgan ist ausserstande, geordnete Wahlen durchzuführen.

Je mehr die Wahlen von Richtern und Justizbehörden politisiert werden, desto mehr sind die Unabhängigkeit der Gerichte, das Funktionieren der Justizbehörden, die Gewaltentrennung und der Rechtsstaat gefährdet.

Opfer dieser Entwicklung sind die Grundrechte der Bürger.

Eigentlich müssten die Justizminister des Bundes und der Kantone dieser Entwicklung entgegentreten. Sie haben stattdessen den Ausbau des Sicherheitssystem und der Zwangsmassnahmen im Fokus.

Dem obersten Gericht ist per Verfassung untersagt, gesetzlich angeordnete Massnahmen gemäss den Polizei- und Überwachungsgesetzen des Bundes auf Verhältnismässigkeit im Blick auf die Grundrechte zu überprüfen.

Immerhin existiert noch die EMRK.

20.05.2021

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